Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen [ bjoern-matzke.de ] Internetagentur vertreten durch Björn Matzke (Inhaber - Geschäftsführer - CEO), Werthmannstr. 7, 76131 Karlsruhe / Baden – nachfolgend Anbieter genannt – und den Kunden, soweit nicht schriftlich zwischen den Parteien eine Abänderung vereinbart wird. Der Einbeziehung von Abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, soweit der Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung deren gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Tätigkeit erfolgt (Unternehmer) und soweit diese keine Endverbraucher sind bzw. die Angebote des Anbieters in ihrer selbstständigen beruflichen, gewerblichen oder behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit als Endverbraucher verwenden. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.


§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind Webdesign-, Marketing-, Social Media und Suchmaschinenoptimierungs-Dienste des Anbieters, so wie diese vom Anbieter auf der Internetseite bjoern-matzke.de angeboten werden. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Leistungen finden sich in den individuellen Angeboten sowie den Leistungsbeschreibungen und den ergänzenden Angaben auf der Internetseite des Anbieters.


§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Anbieters auf der Internetseite bjoern-matzke.de stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

(2) Anfragen des Kunden zum Abschluss eines Vertrages oder zur individuellen Angebotserstellung, die schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder über das auf der Internetpräsenz des Anbieters integrierte Kontaktformular an den Anbieter übermittelt werden, sind für den Kunden unverbindlich. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches sämtliche Vertragsdaten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält. Soweit das Angebot in elektronischer Form (z.B. E-Mail) übermittelt wird kann der Kunde dieses ausdrucken und/oder elektronisch sichern. Das Angebot des Anbieters kann der Kunde innerhalb von 5 Werktagen annehmen.

(3) Die Abwicklung des Kundenauftrags und die Übermittlung der im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt überwiegend per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Kunde hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm beim Anbieter hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die in den jeweiligen Angeboten des Anbieters aufgeführten Preise stellen Nettopreise dar. Sie beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen.


§ 5 Leistungszeit und Vertragsdauer

(1) Soweit im Einzelfall keine feste Leistungszeit bzw. ein fester Leistungszeitpunkt vereinbart ist, erfolgt die Leistung innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Kunden notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Kunde diese Pflicht erfüllt hat.
Die Leistungszeit verlängert sich im Fall eines Streiks oder höherer Gewalt für die Dauer der Verzögerung.

(2) Im Fall dauerhafter Dienste, insbesondere bei Hosting- und Datenbankdiensten, beginnt das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden mit dem Zustandekommen des Vertrages und wird für die Dauer von 12 Monaten („Mindestvertragslaufzeit“) geschlossen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr („verlängerte Vertragslaufzeit“), falls er nicht drei Monate vor Ablauf der „Mindestvertragslaufzeit“ bzw. der „verlängerten Vertragslaufzeit“ von einer Vertragspartei ordentlich gekündigt wird. Darüber hinaus bestimmen sich die Rechte der Vertragsparteien sich vom Vertrag zu lösen nach den gelten gesetzlichen Regelungen.


§ 6 Gewährleistung

(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel bzw. Mängel der erbrachten Dienstleistungen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB (für Sachmängel) sowie §§ 634 ff. BGB (für Mängel von Dienstleistungen), soweit sich aus den nachstehenden Regelungen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht für dem Anbieter zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden bzw. Arglist des Anbieters, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

(3) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des Anbieters und die Produktbeschreibungen des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware und/oder Dienstleistung unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen sowie sonstige offensichtliche Mängel zu untersuchen. Liegen offensichtliche Mängel vor hat der Kunde diese bei Sachmängeln dem Anbieter binnen 7 Tagen ab Empfang der Sache schriftlich anzuzeigen. Bei offensichtlichen Mängeln der vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen hat der Kunde diese spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Abnahme dem Anbieter schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
Das Vorstehende gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Kunden gilt nicht für deliktische Ansprüche des Kunden sowie Ansprüche aus der Verletzung einer sonstigen Pflicht im Sinne des § 241 abs. 2 BGB.

(5) Bei Sachmängeln leistet der Anbieter Gewähr durch Nacherfüllung. Die Wahl der Art der Nacherfüllung; d.h. Nachbesserung oder Ersatzlieferung, steht dem Anbieter zu. Schlägt die Mängelbeseitigung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Im Fall der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

(6) Für Mängel an den vom Anbieter erbrachten Dienstleistungen wird Gewähr nach den §§ 634 ff. BGB durch Nacherfüllung geleistet. Sofern die Nacherfüllung zweimal fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn der Anbieter die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert.
Das Recht auf Rücktritt steht dem Kunden nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

(7) Garantien im Rechtssinne gewährt der Anbieter nicht.


§ 7 Haftung für Schäden

(1) Die Haftung des Anbieters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten), beim arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz, beim Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen. Insoweit haftet der Anbieter für jeden Grad des Verschuldens. Wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würden sowie Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(2) Sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) betroffen sind, ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Ware.

(4) Soweit die Haftung für Schäden dem Anbieter gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(5) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.


§ 8 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
Der Kunde kann die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an den die Abtretung annehmenden Anbieter ab. Der Kunde ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich der Anbieter allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.
Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt der Anbieter Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten des Anbieters die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.


§ 9 Sonstige Bestimmungen

(1) Soweit Gegenstand der Leistung des Anbieters die Einräumung von Nutzungsrechten an urheberrechtlich geschützten Werken, an welchen der Anbieter Nutzungsrechte hat, ist, so erhält der Kunde hieran ein nicht ausschließliches, räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an dem Werk.

(2) Bei Hosting und Datenbankdiensten, insbesondere im Zusammenhang mit der Erstellung und der Unterhaltung von Internetauftritten des Kunden, behält sich der Anbieter das Recht vor, während der Vertragslaufzeit Softwareanpassungen bzw. Wartungsarbeiten auf dem Server vorzunehmen. Im Einzelfall werden die Dienste hierdurch längstens bis zu 24 Stunden beeinträchtigt.

 
§ 10 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist Sitz des Anbieters.